Arbeitsrecht
Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfaßt sowohl die Beratung als auch die Prozeßführung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.Hierzu zählen zunächst die klassischen Bereiche anwaltlicher Tätigkeit wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Anstellungsverträgen für Vorstände, Geschäftsführer und auch Angestellte, Ausarbeiten und Verhandeln von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Ferner begleiten wir Unternehmen bei der Ausgestaltung und Durchführung von Handelsvertreterverträgen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist die arbeitsrechtliche Beratung bei Unternehmensgründungen und -restrukturierungen sowie die Entwicklung spezifischer Vergütungs- und Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle. In der Anbahnung und Verhandlung von Unternehmenskäufen und -verkäufen beachten wir die arbeitsrechtlichen Aspekte der Transaktion von Beginn an sowohl auf individual- als auch kollektivrechtlicher Ebene und setzen diese frühzeitig bei der Vertragsgestaltung um.

