Bank- und Börsenrecht
Weiss • Walter • Fischer-Zernin berät Banken, Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des klassischen Bankrechts, bei der Ausarbeitung und der Herausgabe von Prospekten und in Fragen der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung sowie des Kapitalmarktrechts.
Wir unterstützen sowohl Banken bei der Verteidigung gegen sowie Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus (fehlerhaften) Prospekten und (mangelhafter) Anlageberatung. In gleicher Weise initiieren wir für Geschädigte aufsichtsrechtliche Verfahren gegen Gesellschaften und begleiten unsere Mandanten während eines solchen Verfahrens.

