Unternehmensnachfolge
Wir beraten sowohl Familienunternehmen als auch Privatpersonen in Fragen des Unternehmens- und Vermögensnachfolgerechts. Gerade auf diesem komplexen Gebiet ist eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Nachfolge oft von entscheidender Bedeutung.
Unsere Beratung umfaßt dabei sowohl die steueroptimierte Übertragung von Unternehmen und Vermögen als auch die frühzeitige Ausgestaltung von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, letztwilligen Verfügungen, sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ferner werden unsere Rechtsanwälte von Mandanten als Testamentsvollstrecker eingesetzt.

