Wettbewerbs- und Kartellrecht

Weiss • Walter • Fischer-Zernin berät seine Mandanten auch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einschlieĂźlich des Kartellrechts. Wettbewerbswidrigem Verhalten von Wettbewerbern unserer Mandanten stellen wir uns engagiert und konsequent sowohl auĂźergerichtlich als auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung entgegen. Andererseits beraten wir unsere Mandanten bei der Konzeptionierung ihrer WerbemaĂźnahmen und helfen ihnen, sich gegen unberechtigte VorwĂĽrfe wettbewerbswidrigen Verhaltens erfolgreich zu verteidigen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der nationalen und internationalen Registrierung von eintragungsfähigen Schutzrechten, insbesondere Patenten und Marken, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt fĂĽr den Binnenmarkt (HABM) und der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Zudem beraten wir unsere Mandanten bei allen Fragen der Patent- und Know-how-Lizenzierung und ĂĽbernehmen die Ausarbeitung entsprechender Lizenzverträge.

Auch auf den Gebieten des EDV-, Computer- und Internetrechts bieten wir unseren Mandanten eine kompetente Beratung an. Hierzu zählen unter anderem die Gestaltung von Softwarelizenzverträgen, Escrow-Vereinbarungen und die Lösung domainrechtlicher Fragen.

Kartellrechtlich beraten wir hauptsächlch auf dem Gebiet der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission und das Bundeskartellrecht sowie des MiĂźbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Mitglied von
Taglaw