Allgemeines Wirtschaftsrecht
Wir betreuen unsere Mandanten in den Kernbereichen des allgemeinen Wirtschaftsrechts.
Dieses umfasst unter anderem die Gestaltung und Verhandlung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Lizenzverträgen oder Escrow-Vereinbarungen. Die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatz- und Produkthaftungsansprüchen übernehmen wir ebenso wie Entwurf und Prüfung aller weiteren für unsere Mandanten wichtigen Verträge des Alltagsgeschäfts, wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Geheimhaltungsvereinbarungen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf den Forderungseinzug und eine gegebenenfalls erforderliche Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten.