Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten bundesweit Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst sowohl die Beratung als auch die Prozessführung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht.
Hierzu gehört insbesondere die Gestaltung von Arbeitsverträgen für Arbeitnehmer und von Anstellungsverträgen für Vorstände und Geschäftsführer, das Aushandeln und die Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie die Beratung im Vorfeld von Kündigungen. Weiter arbeiten wir Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne aus und verhandeln diese.
Bei Unternehmensgründungen und -restrukturierungen sowie der Entwicklung spezifischer Vergütungs- und Arbeitnehmerbeteiligungsmodelle stehen wir Arbeitgebern mit arbeitsrechtlicher Beratung zu Seite. Bei der Anbahnung und Verhandlung von Unternehmenskäufen und -verkäufen beachten wir die arbeitsrechtlichen Aspekte der Transaktion von Beginn an sowohl auf individual- als auch kollektivrechtlicher Ebene und setzen diese frühzeitig bei der Vertragsgestaltung um.