Kapitalmarktrecht
Wir beraten Banken, Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des klassischen Bankrechts, bei der Fondsgestaltung, bei der Ausarbeitung und der Herausgabe von Prospekten sowie in Fragen der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung.
Wir initiieren aufsichtsrechtliche Verfahren wegen fehlerhafter Prospekte und mangelhafter Anlageberatung für Geschädigte und unterstützen Banken und Emissionshäuser bei der Verteidigung gegen solche Anlegerschutzklagen.
Wir beraten außerdem in allen mit dem Kreditwesengesetz verbundenen Fragestellungen.