Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Beweisverwertungsverbot bei Datenschutzverstoß

Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, dürfen in einem Kündigungsschutzprozess verwertet werden, auch wenn die Überwachungsmaßnahme rechtswidrig war.

Den Betriebsparteien fehlt zudem die Regelungsmacht ein Verwertungsverbot für Überwachungsmaßnahmen im Gerichtsverfahren zu begründen.
BAG Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/22

Außerordentliche fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Die bewusste Falschdokumentation von Arbeitszeit kann bei einem nachhaltig auf Heimlichkeit und Verschleierung angelegten Verhalten zu einem irreparablen Vertrauenverlust führen, der eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, LAG Hamm 27.01.2023 - 13 SA 1007/22.