Ersatzruhetage für Arbeit an Feiertagen die auf Werktage fallen

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, muss ihnen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Ein Ersatzruhetag in diesem Sinne ist ein Werktag, an den der Arbeitnehmer von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr keine Arbeitsleistung erbringt. BAG Urteil vom 08.12.2021 – 10 AZR 641/19

Scheinselbständigkeit - Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet - BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 178/18.