Zeitpunkt der Gründung einer Stiftung von Todeswegen - Bindungswirkung der Schlusserbeneinsetzung im wechselseitigen Testament
Eine Stiftung erlangt erst durch die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Eine Vor-Stiftung ähnlich der Vor-GmbH oder dem Vor-Verein existiert nicht. Das gilt auch für eine Stiftung von Todeswegen - OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2020, 3 W 19/20.