Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht in all seinen Facetten - wir beraten und unterstützen die unternehmerische Zielerreichung
Mittelständische Unternehmen, Kaufleute, Freiberufler oder Family Office: wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Gründung und Ausbau von Unternehmen, Umstrukturierungen, M&A Transaktionen, rechtliche Beratung im operativen Geschäft und bei gerichtlichen Prozessen/Schiedsverfahren: Wir stehen Ihnen mit juristischem Sachverstand, einer praktischen Herangehensweise und Entschlossenheit zur Seite. Grenzüberschreitende Mandate bearbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien aus unserem Anwaltsnetzwerk TAGLaw in über 110 Ländern. Bei Bedarf kooperieren wir eng mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei. Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
Gesellschaftsrecht in all seinen Facetten - wir beraten und unterstützen die unternehmerische Zielerreichung
Jeder Gesellschafter einer GmbH, der wirtschaftliche Entscheidungen treffen muss, sich z.B. in einem Gesellschafterstreit positionieren möchte oder die Geschäftsführung zu kontrollieren wünscht, ist auf Informationen
Wir beraten zu allen handelsrechtlichen Fragen - Vertriebsrecht, Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung
Ein Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers ist im Gesetz nicht vorgesehen. Gesetzlich ist nur der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters in § 89 b HGB geregelt. Andere Vertriebsformen werden
Ausgangspunkt: Der Handelsvertreter-Ausgleichanspruch gemäß § 89b HGB Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig für einen anderen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt
Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Betriebsräten zu Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Mindestlohn etc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen gestalten oder prüfen sowie Vertragsgestaltung vor dem Hintergrund der AGB-Rechtsprechung, wir verhelfen zu Rechtssicherheit
Im Insolvenzrecht und der Krise eines Unternehmens beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer.
Kapitalmarktrechtliche Beratung - Prospekthaftung und fehlerhafte Anlageberatung bei geschlossenen Fonds - Leasing und Fianzierungshilfen
Von Vertraulichkeitserklärung und Letter of Intend bis zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrages, wir begleiten Sie bei Erwerb von Unternehmensteilen oder Fusionen von Gesellschaften
Deutschlandweit stehen wir zur außergerichtlichen Streibeilegung, vor Gerichten und in Schiedsverfahren für die wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Interessen unserer Mandanten ein
Wir beraten bei der Gründung von Stiftungen und der Wahl der optimalen Stiftungsform - Familienstiftungen, Unternehmensstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
Die Regelung der Unternehmensnachfolge - gerade im Mittelstand ein wichtiges Thema, wir stehen Ihnen zur Seite
Im Wettbewerbsrecht beraten wir zum gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht und Uhrheberrecht
Wirtschaftsrechtliche Beratung in allen Facetten ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeit . Wir beraten und begleiten umfassend und kompetent.
Das Kammergericht Berlin bestätigt in einer aktuellen Entscheidung vom 12.08.2024 (2 U 94/21 – rechtskräftig) zugunsten des Investors, dass bei einem Start-up-Unternehmen ein Gründungsgesellschafter im Rahmen einer zeitlich befristeten Vesting-Regelung aus der Gesellschaft hinausgekündigt werden kann.
Ein (Gesellschafter-)Geschäftsführer darf seine Vergütung nicht eigenmächtig anpassen, auch wenn sie nicht mehr angemessen sein sollte. Dies obliegt der Gesellschafterversammlung. In der bloßen Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung liegt keine Zustimmung zur Gehaltsanpassung. Wurde dem Geschäftsführer aber Entlastung erteilt, haftet er für den Entlastungs-Zeitraum nicht mehr auf Rückzahlung der überhöhten Vergütung - Entscheidung des OLG Brandenburg vom 24.01.2024 - 7 U 2/23
Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, dürfen in einem Kündigungsschutzprozess verwertet werden, auch wenn die Überwachungsmaßnahme rechtswidrig war.
Den Betriebsparteien fehlt zudem die Regelungsmacht ein Verwertungsverbot für Überwachungsmaßnahmen im Gerichtsverfahren zu begründen.
BAG Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/22
In einer globalisierten Wirtschaft können wir für unsere Mandanten weltweit auch in fremden Rechtsordnungen eine qualitativ hochwertige und effiziente Beratung und Vertretung sicherstellen. Wir gehören seit über 20 Jahren dem internationalen Anwaltsnetzwerk TAGLaw an, einem Netzwerk ausgesuchter, kompetenter, mittelständischer Wirtschaftskanzleien, die mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut sind. Mit diesen Kanzleien arbeiten wir vertrauensvoll zusammen und stehen mit diesem in engem, persönlichen Austausch. So können wir in über 110 Ländern auf effektive und vertraute Kooperationspartner zurückgreifen.