Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben im Handels- und Wirtschaftsverkehr eine herausragende Bedeutung. Sie vereinfachen und beschleunigen den Geschäftsverkehr und tragen durch Standardisierung zu sicheren Vertragsregelungen bei. Kaum ein Vertrag und kaum ein Rechtsgeschäft dürfte nicht in irgendeiner Form von der Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfasst sein. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit die geltende Rechtslage zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kennen und beachten. Ansonsten drohen Vertragsbestimmungen unerwartet unwirksam zu sein, was die Risiken und damit Kosten des Vertrages erheblich verschieben kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Ursprünglich für die Kontrolle von Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern vom Gesetzgeber beschlossen, wird das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vielfach auch im b2b-Verkehr angewendet, auch wenn es sich um reinen Handelsverkehr handelt. Darunter fallen die typischerweise im Massengeschäft standardmäßig für alle Verträge einheitlich vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber auch Verträge, die auf den ersten Blick nicht für das Massengeschäft entworfen wurden, bestehen vielfach aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt für Dienst- und Werkverträge ebenso wie für hochkomplexe Unternehmenskaufverträge.
Im Massengeschäft beraten unsere Rechtsanwälte zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), prüfen bereits Bestehende und erstellen Neue. Bei der individuellen Vertragsgestaltung haben unsere Rechtsanwälte die mögliche Geltung des AGB-Rechts immer im Blick und gestalten Verträge entsprechend. In letzterem Fall kann durch Verhandlungen bei Vertragsschluss darauf hingewirkt werden, dass Vertragsbestimmungen der gerichtlichen AGB-Kontrolle entzogen werden.
Das Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ist in jedem Rechtsgebiet von Bedeutung, in dem es um Vertragsgestaltung oder -prüfung geht. Das AGB-Recht ist deshalb bei nahezu jedem Mandat im Hinterkopf zu behalten. Die Aspekte innerhalb der AGB-Rechts, die rechtsgebietsübergreifend auftreten, sind insbesondere:
- Haftungsbeschränkungen
- Haftungshöchstsumme
- Gewährleistungsrechte
- Vertragsstrafen
- Eigentumsvorbehalt
Im Rahmen des geschäftlichen Massengeschäfts immer wieder angesprochen, genaugenommen aber nicht Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern rechtlich eigenständige Themen sind Widerrufsbelehrungen (im Fernabsatzgeschäft) und Datenschutzerklärungen. Auch hierzu beraten unsere Rechtsanwälte.