Unternehmensnachfolge

Nachfolgeplanung, Erbverträge, Holdinggesellschaften u.v.m.

Wir begleiten Familienunternehmen und Privatpersonen bei allen Fragen zur Unternehmensnachfolge und zur Vermögensnachfolge und tragen so beizeiten dazu bei richtungsweisende Entscheidungen zu treffen. Gerade auf dem komplexen Gebiet der Unternehmensnachfolge ist eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Nachfolge oft von entscheidender Bedeutung.

Die Unternehmensnachfolge wirft viele Fragen auf, die es insbesondere im Vorwege eines Generationswechsels zu klären gilt. Strategische Vorüberlegungen und anschließende Umsetzung der Unternehmensnachfolge benötigen Zeit und machen eine frühzeitige Planung und Gestaltung der Unternehmensnachfolge wichtig. Die Unternehmensnachfolge durch den Einstieg eines Familienmitgliedes, das Management oder auch beim Verkauf an Dritte erfordern eine umfassende Beratung. Dabei ist der familiäre Hintergrund bei der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratung stets im Blick zu behalten. Wir helfen auch dabei die Entscheidungen innerhalb der Familie verständlich zu kommunizieren, damit keine Zwistigkeiten entstehen.

Je früher und gründlicher die Vorüberlegungen zur Unternehmensnachfolge ansetzen und umgesetzt werden können, desto besser lassen sie sich den Vorstellungen des Übergebenden anpassen und desto eher lassen sich auch steuerlich günstige Gestaltungen für die Unternehmensnachfolge finden. Unsere Beratung umfasst dabei sowohl die steueroptimierte Übertragung von Unternehmen und Vermögen als auch die frühzeitige Ausgestaltung von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen für den Generationenwechsel und letztwilligen Verfügungen.

Ziel einer geplant strukturierten Unternehmensnachfolge ist der Zusammenhalt des Vermögens durch langfristige Absicherung des Unternehmens und die Vermeidung von Streitigkeiten innerhalb der Familie und mit möglichen Mitgesellschaftern.

Unsere Rechtsanwälte beraten zu allen Sachverhalten im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge, insbesondere:

  • Entwicklung eines Nachfolgekonzepts nach den Vorstellungen des Übertragenden in gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen und in Zusammenarbeit mit einer renommierten Steuerberaterkanzlei steuerrechtlichen Fragen.
  • Umsetzung des Nachfolgekonzepts durch Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verträge
  • Schaffung von neuen Unternehmensstrukturen, z.B. Holdingsgesellschaften
  • Umsetzung des Nachfolgekonzepts durch Gestaltung erbrechtlicher Regelungen, Unternehmertestament, Erbverträge, Pflichtteilsverzichte
  • Entwurf von Geschäftsführerverträgen
  • Testamentsvollstreckung

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