Kapitalmarktrecht

Prospekthaftungsverfahren, Kreditwesengesetz u.v.m.

Wir beraten im Kapitalmarktrecht Banken, Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des klassischen Bankrechts, bei der Fondsgestaltung, bei der Ausarbeitung und der Herausgabe von Prospekten sowie in Fragen der Prospekthaftung und der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung. Darüber hinaus nehmen Leasinggeschäfte und -gestaltungen eine bedeutende Stellung in der kapitalmarktrechtlichen Beratung ein.

Wir haben umfangreiche Erfahrung im Bereich geschlossener Fonds. Zu den typischen Fonds, zu denen wir im Kapitalmarktrecht schwerpunktmäßig beraten, gehören u.a. Schiffsfonds und Immobilienfonds. Wir vertreten Emissionshäuser und sog. Gründungsgesellschafter bei der Verteidigung gegen Prospekthaftungsklagen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl bei (individuellen) Prospekthaftungsprozessen als auch bei (kollektiven) Kapitalanlegermusterverfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) vor vielen Gerichten in Deutschland. Vor dem BGH arbeiten wir eng mit renommierten BGH-Anwälten mit kapitalmarktrechtlichem Fokus zusammen.

Je nach Sachverhalt und Interessenlage führen wir auch außergerichtliche Verhandlungen oder vertreten in kapitalmarktrechtlichen Schlichtungsverfahren. Auf der anderen Seite initiieren wir aufsichtsrechtliche Verfahren wegen fehlerhafter Prospekte und führen Prozesse wegen mangelhafter Prospekte oder fehlerhafter Anlageberatung für geschädigte Anleger.

Wir beraten außerdem in allen mit dem Kreditwesengesetz verbundenen Fragestellungen.

Schließlich sind im Kapitalmarktrecht auch Finanzierungshilfen und Finanzierungsalternativen von Bedeutung. Statt eines klassischen Darlehns hat im Wirtschaftsleben das Leasing in unterschiedlichen Gestaltungen ebenso eine Bedeutung wie sogenannte Nachrang-Darlehen und weitere mezzanine Finanzierungen.

Unsere Hauptberatungsgebiete im Kapitalmarktrecht sind die Folgenden:

  • Ausarbeitung und Herausgabe von Prospekten
  • Prospekthaftungsverfahren
  • Fehlerhafte Anlageberatung
  • Klassisches Bankrecht
  • Gestaltung von Leasingverträgen
  • Kreditwesengesetz

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