Stiftungsrecht

Stiftungsgründung, Stiftungssatzung, Haftung u.v.m.

Wir beraten in allen Fragen des Stiftungsrechts, insbesondere zur Gründung von Stiftungen, zur Wahl der Rechtsform der Stiftung und bei der individuellen Gestaltung der Stiftungssatzung. Während ihres Bestehens betreuen wir die Stiftungen im In- und Ausland weiter.

Das Stiftungsrecht nimmt in seiner Bedeutung stetig zu. Die Gründung einer Stiftung bietet dem Stifter die Möglichkeit, Vermögen zu bündeln und langfristig der Förderung konkreter, von ihm vorgegebener Ziele zukommen zu lassen. Durch die Errichtung der Stiftung und Übertragung von Vermögen(steilen) auf diese, trennt sich der Stifter für immer von diesem Vermögen. Das auf sie übertragene Vermögen legt die Stiftung sicher und gewinnbringend an und bleibt als Grundkapital der Stiftung erhalten. Die erwirtschafteten Überschüsse werden für den – meist gemeinnützigen – Zweck verwendet.

Das Stiftungsrecht bietet dem Stifter mit Errichtung der Stiftung die Möglichkeit, nachfolgende Generationen mit dem festgelegten Stiftungszweck daran zu binden, was nach seiner Vorstellung mit seinem Vermögen geschehen soll. Dies gilt für die Familienstiftung, eine Unternehmensstiftung oder gemeinnützige Stiftungen. Das Stiftungsrecht ermöglicht nahezu jegliche Förderabsicht und biete für unterschiedliche Förderabsichten unterschiedliche Stiftungsformen zur Umsetzung. Entsprechend bedeutend ist das Stiftungsrecht in der Vermögens- und Nachfolgeplanung.

Wir beraten Sie im Stiftungsrecht bei der Entscheidung über die optimale Stiftungsform und zeigen auf, welche Gestaltungsvarianten sich am besten eignen. Anschließend setzen wir ihre Vorstellungen um und erarbeiten mit Ihnen die erforderlichen Dokumente. Neben den stiftungsrechtlichen Kenntnissen sind bei der Beratung und Betreuung von Stiftungen auch praktische Erfahrungen mit den Aufsichtsbehörden für Stiftungen und den Finanzbehörden von Vorteil. Wir verfügen hier über jahrelange Erfahrung und üben teilweise selbst Stiftungsämter aus.

Bei komplexen steuerlichen Fragen rund um die Stiftungsgründung oder ihren Betrieb arbeiten wir bei Bedarf eng mit einer erfahrenen Steuerberatungskanzlei zusammen.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Themen des Stiftungsrechts, insbesondere:

  • Beratung und Begleitung bei der Gründung einer Stiftung
    • Familienstiftung
    • Unternehmensstiftung
    • Gemeinnützige Stiftung
    • Treuhandstiftung
    • Kirchenstiftung
    • Stiftungs-GmbH oder Stiftungsverein
  • Ausarbeiten der Stiftungssatzung und anderer Gründungsdokumente
    • Stiftungszweck
    • Stiftungsorganisation
    • Stiftungsvermögen
    • Verwendung von Erträgen
    • Satzungsänderungen
  • Abstimmung der Satzung mit den Aufsichtsbehörden (sofern erforderlich)
    • Stiftungsweck mit Stiftungsbehörde
    • Gemeinnützigkeit mit Finanzbehörde
  • Beratung von Stiftungsorganen – Vorständen, Stifter, Beiräten – in allen stiftungsrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen
    • Vergütung
    • Haftung
    • sonstige Pflichten, insbesondere Stiftungsvermögen
  • Änderungen von Stiftungssatzung und Treuhandvertrag

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