Mergers & Acquisitions (M&A)

Unternehmenskaufverträge, Due Diligence u.v.m.

M&A ist der Sammelbegriff für (1) eine Fusion oder eine Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer neuen wirtschaftlichen Einheit, wobei zumindest ein beteiligtes Unternehmen seine vormals rechtliche Selbständigkeit verliert (englisch: "merger"), sowie (2) den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmenseinheiten, bei der kein beteiligtes Unternehmen seine rechtliche Selbständigkeit verliert (englisch: "acquisition"). Zumeist geht es bei M&A Prozessen darum, die Marktposition auszubauen, Synergien zu nutzen oder Know -how mit einem eingespielten Team von Mitarbeitern zu übernehmen.

Ein M&A Prozess lässt sich regelmäßig in die fünf Phasen aufteilen

  • Vorbereitung und Vertragsanbahnung,
  • Unternehmensprüfung/Due Diligence,
  • Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss,
  • Vollzug und
  • Integration/post merger-Maßnahmen.

Im Bereich M&A beraten und vertreten wir auf Käufer- wie auch auf Verkäuferseite bei allen diesen Phasen von der Vorbereitung, Verhandlung und Durchführung von Unternehmenskäufen und Beteiligungskäufen bis zu sich anschließenden Maßnahmen. Die Besonderheiten der Rechtsgebiete, die bei M&A Transaktionen zu beachten sind, sind uns bestens bekannt. Wir begleiten insbesondere Share-Deals, Asset-Deals, Management Buy-Outs, Management Buy-Ins und Bieterverfahren.

Wir beraten Unternehmen bei der Aufnahme von Private Equity ebenso wie Venture Capital Gesellschaften bei der Investition ihrer Mittel. Bei internationalen M&A Transaktionen arbeiten wir eng mit unseren Partner-Kanzleien aus unserem internationalen Netzwerk TAGlaw zusammen.

Gemäß Ihren konkreten Bedürfnissen und in enger Abstimmung mit Ihnen begleiten wir den gesamten M&A Prozess, beginnend mit dem Letter of Intent über die Due Diligence, die Strukturierung, die Verhandlung und Umsetzung bis zu Restrukturierungen post acquisition. Dabei fließt auch unsere umfassende Prozesserfahrung in die Gestaltung der Unternehmenskaufverträge mit ein.

Beratungsschwerpunkte im Bereich M&A sind insbesondere:

  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen, Beteiligungskäufen und Gesellschaftervereinbarungen
  • (Käufer- und Verkäufer-) Due Diligence
  • Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
  • Kauf aus der Insolvenz oder bei Insolvenznähe (distressed M&A)
  • Umstrukturierung im Vorfeld und im Nachgang zu einer Transaktion
  • Post-Closing-Auseinandersetzungen und Streitigkeiten

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