Im Insolvenzrecht und in der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens beraten wir Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer zu insolvenzrechtlichen Sachverhalten. Sei es, dass ein Unternehmen selbst in die Krise gerät und insolvenzrechtlicher Beratung bedarf, sei es, dass ein Vertragspartner insolvent wird und ein Gläubiger insolvenzrechtlicher Beratung hinsichtlich seiner Rechte benötigt. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn geleistete Zahlungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Wir beraten in all diesen insolvenzrechtlichen Konstellationen.
Schon im Vorfeld einer Insolvenz lässt sich das Risiko eines Schadens mit einer gewissenhaften Vertragsgestaltung minimieren. Sowohl die insolvenzfeste Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als auch die Vereinbarung von Sicherungsrechten bieten insolvenzrechtliche Möglichkeiten Schäden gering zu halten. Ist die Insolvenz eingetreten, vertreten wir die Gläubigerinteressen gegebenenfalls auch im Gläubigerausschuss weiter. Wir unterstützen Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber zahlungsunfähigen Unternehmen und bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen.
Geschäftsführer beraten wir in insolvenzrechtlichen Sachverhalten zu Fragen der Antragspflicht, zur Haftung wegen Insolvenzverschleppung oder zum insolvenzfesten Einfordern und Eintreiben von ausstehenden Forderungen.
Sind Gesellschafter eines Unternehmens von der Insolvenz desselben betroffen, liegt der Schwerpunkt unserer insolvenzrechtlichen Tätigkeit in der Beratung der Gesellschafter als Kapitalgeber und als Inhaber von virtual-Shares sowie in der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters.
Im Insolvenzrecht beraten wir schwerpunktmäßig zu folgenden Themen:
- Beratung zu Insolvenzantragspflichten
- Einleitung und Vorbereitung von Insolvenzverfahren
- Beratung von Geschäftsführern und Organen in insolvenzrechtlichen Haftungsfragen
- Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG
- Beratung von Gesellschaftern
- Gesellschafterhaftung, insbesondere Haftung für Stammeinlagen von (ehemaligen) Gesellschaftern
- Gesellschafterleistungen – Gesellschafterdarlehen und Rangrücktritte
- Eigenkapitalmaßnahmen
- Mezzaninekapitalmaßnahmen
- (atypische) Stille Gesellschaften
- Unterbeteiligungen
- insolvenzrechtliche Beratung von Gläubigern und Fremdkapitalgebern
- Beratung bei Geschäftsbeziehungen zu insolventen Unternehmen
- Beratung und Unterstützung bei der Verwertung von Sicherheiten
- Fremdkapitalmaßnahmen
- Vertretung in Gläubigerausschüssen
- Beratung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens
- Beratung bei Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern
- Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Insolvenzfestigkeit
- Beratung zur Verringerung und Vermeidung von Anfechtungsrisiken
- Prüfung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung einer Überschuldung
- Verhandlung von
- Rangrücktritten
- Sanierungsvereinbarungen
- Forderungsverzichten
- Stundungsvereinbarungen
- Schuldenschnitten
- Übernahme insolventer Unternehmen (Unternehmenskäufe, M&A), Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Verkauf insolventer Unternehmen, Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Verhandlung von