Herzlich Willkommen bei

WEISS WALTER FISCHER-ZERNIN

Wirtschaftskanzlei für den Mittelstand

Mittelständische Unternehmen, Kaufleute, Freiberufler oder Family Office: wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit auf allen Gebieten des Wirtschaftsrechts. Gründung und Ausbau von Unternehmen, Umstrukturierungen, M&A Transaktionen, rechtliche Beratung im operativen Geschäft und bei gerichtlichen Prozessen/Schiedsverfahren: Wir stehen Ihnen mit juristischem Sachverstand, einer praktischen Herangehensweise und Entschlossenheit zur Seite. Grenzüberschreitende Mandate bearbeiten wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien aus unserem Anwaltsnetzwerk TAGLaw in über 110 Ländern. Bei Bedarf kooperieren wir eng mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei. Wir sind gern für Sie da und freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

Ihre Rechtsanwälte

Sebastian Fischer-Zernin
Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm.
Sebastian
Fischer-Zernin, LL.M.
Berthold von Plate
Rechtsanwalt
Berthold
von Plate, LL.M.
Folkert Niemeyer
Rechtsanwalt
Folkert
Niemeyer
Rechtsanwältin Christine Rehding
Rechtsanwältin
Christine
Rehding
Dr. Elise Fischer-Zernin
Rechtsanwältin
Dr. Elise
Fischer-Zernin

Tätigkeitsbereiche

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in all seinen Facetten - wir beraten und unterstützen die unternehmerische Zielerreichung

Handelsrecht

Wir beraten zu allen handelsrechtlichen Fragen - Vertriebsrecht, Lieferverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Betriebsräten zu Kündigungsschutzklage, Betriebsübergang, Mindestlohn etc.

Erbrecht

Erbrechtliche Beratung und Vertretung zur Nachlass- und Nachfolgeplanung vor dem Erbfall und zur Wahrung Ihrer Interessen im Erbfall.

Insolvenzrecht

Im Insolvenzrecht und der Krise eines Unternehmens beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Arbeitnehmer.

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrechtliche Beratung - Prospekthaftung und fehlerhafte Anlageberatung bei geschlossenen Fonds - Leasing und Fianzierungshilfen

Mergers & Acquisitions (M&A)

Von Vertraulichkeitserklärung und Letter of Intend bis zum Abschluss des Unternehmenskaufvertrages, wir begleiten Sie bei Erwerb von Unternehmensteilen oder Fusionen von Gesellschaften

Prozessrecht - Schiedsverfahren

Deutschlandweit stehen wir zur außergerichtlichen Streibeilegung, vor Gerichten und in Schiedsverfahren für die wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Interessen unserer Mandanten ein

Stiftungsrecht

Wir beraten bei der Gründung von Stiftungen und der Wahl der optimalen Stiftungsform - Familienstiftungen, Unternehmensstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen

Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht beraten wir zum gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht und Uhrheberrecht

Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrechtliche Beratung in allen Facetten ist der Schwerpunkt unserer Tätigkeit . Wir beraten und begleiten umfassend und kompetent.

Aktuelles

Verbot der eigenmächtigen Anpassung der Geschäftsführer-Vergütung durch den (Gesellschafter-)Geschäftsführer selbst

Ein (Gesellschafter-)Geschäftsführer darf seine Vergütung nicht eigenmächtig anpassen, auch wenn sie nicht mehr angemessen sein sollte. Dies obliegt der Gesellschafterversammlung. In der bloßen Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung liegt keine Zustimmung zur Gehaltsanpassung. Wurde dem Geschäftsführer aber Entlastung erteilt, haftet er für den Entlastungs-Zeitraum nicht mehr auf Rückzahlung der überhöhten Vergütung - Entscheidung des OLG Brandenburg vom 24.01.2024 - 7 U 2/23

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Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Beweisverwertungsverbot bei Datenschutzverstoß

Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, dürfen in einem Kündigungsschutzprozess verwertet werden, auch wenn die Überwachungsmaßnahme rechtswidrig war.

Den Betriebsparteien fehlt zudem die Regelungsmacht ein Verwertungsverbot für Überwachungsmaßnahmen im Gerichtsverfahren zu begründen.
BAG Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/22

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International

Das Tor zur Welt

In einer globalisierten Wirtschaft können wir für unsere Mandanten weltweit auch in fremden Rechtsordnungen eine qualitativ hochwertige und effiziente Beratung und Vertretung sicherstellen. Wir gehören seit über 20 Jahren dem internationalen Anwaltsnetzwerk TAGLaw an, einem Netzwerk ausgesuchter, kompetenter, mittelständischer Wirtschaftskanzleien, die mit den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut sind. Mit diesen Kanzleien arbeiten wir vertrauensvoll zusammen und stehen mit diesem in engem, persönlichen Austausch. So können wir in über 110 Ländern auf effektive und vertraute Kooperationspartner zurückgreifen.

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