Prozessrecht - Schiedsverfahren

einstweiliger Rechtsschutz, Berufung, Schiedsgerichtsverfahren u.v.m.

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt - ganz klassisch - in der Beratung und Vertretung unserer Mandanten in wirtschaftsrechtlich anspruchsvollen und zivilrechtlich komplexen Streitigkeiten – dem Prozessrecht.

In der vorprozessualen Phase beraten wir zu Möglichkeiten einvernehmlicher Konfliktlösungen und der Prozessvermeidung, z.B. durch Mediation, Streitschlichtung oder Moderation. Der Vorteil einer außergerichtlichen Einigung liegt meist in der Zeit- und Kostenersparnis. Sie bietet zudem häufig flexiblere Möglichkeiten in der Problemlösung als ein Gerichtsverfahren.

Kommt es zum Prozess, vertreten wir unsere Mandanten deutschlandweit vor allen Zivil- und Arbeitsgerichten sowie in Schiedsverfahren (z.B. DIS, ICC, GMAA). Unsere tiefgreifenden Kenntnisse im Prozessrecht, unsere langjährigen Erfahrungen in (zum Teil sehr umfangreichen) Gerichts- und Schiedsverfahren sowie unsere Freude an der Prozessführung ermöglichen eine ebenso engagierte wie zielgerichtete und durchsetzungsstarke Vertretung in allen Streitigkeiten.

Einen Schwerpunkt unserer prozessrechtlichen Tätigkeit bilden dabei Gesellschafterstreitigkeiten, Organhaftungsprozesse und Schadensersatzforderungen. Gemeinsam mit unseren Mandanten arbeiten wir den relevanten Sachverhalt auf und entwickeln prozessrechtliche Strategien zur bestmöglichen Durchsetzung ihrer Interessen. Vor jeder Prozessführung besprechen wir mit unseren Mandanten die prozessrechtlichen Abläufen und Handlungsmöglichkeiten (z.B. ordentliches Verfahren, Urkundenverfahren, einstweiliger Rechtsschutz) und setzen auch prozessrechtlich angemessene Schwerpunkte. In Revisionsverfahren arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit renommierten BGH-Anwälten zusammen.

Im Prozessrecht sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Corporate Litigation / gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Handelsrechtliche Streitigkeiten, insb. aus Vertriebsverträgen
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Einziehung von Geschäftsanteilen/Ausschluss von Gesellschaftern aus wichtigem Grund
  • Organhaftungsverfahren (D&O)
  • Post-M&A-Streitigkeiten
  • Kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten, insb. Durchsetzung/Abwehr von Kapitalanlegerforderungen
  • Streitigkeiten aus Darlehensverträgen und Bürgschaften
  • Forderungsdurchsetzung bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
  • Vertretung in Eilverfahren, einstweiligem Rechtsschutz
  • Durchführung aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Ansprechpartner