Einladung zur Gesellschafterversammlung zwingend immer an alle GbR-Gesellschafter, auch an solche ohne Stimmrecht
Ein von der Beschlussfassung ausgeschlossener Gesellschafter einer GbR muss an der Willensbildung der Gesellschaft dennoch beteiligt werden. Er muss daher zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden, auch wenn er auf der Gesellschafterversammlung kein Stimmrecht ausüben kann, BGH Urteil vom 17.01.2023 – II ZR 76/21.
Gesellschaftsrecht – Zügiges Handeln bei der Einziehung von Geschäftsanteilen notwendig
Wird der GmbH-Anteil eines Gesellschafters eingezogen, sollte der Gesellschafter sich hiergegen nicht nur mit der Anfechtechtungsklage, sondern auch mit einer einstweiligen Verfügung wehren.
OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 30.06.2022 (5 W 18/22)